Seit mehr als 11 Jahren ist Kroatien bereits Vollmitglied der europäischen Gemeinschaft. Das vereinfacht für die Planung für einen Sommer-Urlaub. Wichtige Detail-Bestimmungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Kroatien Einreisebestimmungen mit Hund
- Zum einreisen mitnehmen: Europäischer Heimtierausweis mit aktuellen Impfungen. Sollte eine Auffrischung erst nach Ablauf der alten Impfung erfolgt sein, sollte die neue Tollwut-Impfung aber mindestens 3 Wochen zurückliegen.
- Hunde aus EU-Staaten benötigen für den Urlaub in Kroatien dafür lediglich einen gültigen Europäischen Heimtierausweis. Notwendiger Inhalt: Kurze Beschreibung des Hundes, Name und Adresse des Hundehalters sowie aktuelle Impfungen.
- Aktuell gültige Tollwut-Impfung des Hundes (mindestens 3 Wochen alt).
- Eine eindeutige Kennzeichnung des Hundes über einen im Nackenfell implantierten Mikrochip. Die Nummer des Mikrochips muss vom Tierarzt in den mitzuführenden Heimtier-Reisepass eingetragen worden sein. Das entsprechende Zertifikat des Hundes muss mit der Kodierung des Chips übereinstimmen.
- Infos zur Einreise mit Welpen und der Einreise aus Nicht-EU-Ländern.
- Maximale Anzahl der Hunde: Für den privaten Urlaub kann man mit bis zu fünf Haustieren einreisen.
- Offiziell und in der Praxis: Hundeleine + Maulkorb?
- Listenhunde: Für bestimmte Hunderassen muss für die Hunde-Einreise ein von den Behörden anerkannter Zuchtnachweis vorgelegt werden können.
(Stand: 01/2024 – alle Angaben ohne Gewähr)
Kroatien Einreisebestimmungen für Welpen
Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, können nicht mit in den Urlaub nach Kroatien genommen werden. Denn auch Welpen müssen gegen Tollwut geimpft sein, was aber frühestens nach im Alter von 12 Wochen geschieht. Der nötige Impfschutz besteht aber erst 21 Tage nach der Impfung, was je nach Impftermin eine Einreise frühestens im Welpenalter von 15 Wochen ergibt. Über eventuelle Sonderregeln für die Mitnahme jüngerer ungeimpfter Welpen informieren Sie sich bitte z.B. bei ihrem Tierarzt (Angaben ohne Gewähr).
Kroatien-Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit Hund
Nur für Hunde bei der Einreise aus Drittländern bzw. Nicht-EU-Ländern mit hohem Risiko: Im Rahmen der Tollwut-Impfung muss das Tier einen Antikörper-Neutralisierungstest des Tollwut-Virus von mindestens 0,5 IJ/ml gemacht haben, der frühestens 30 Tage nach der Impfung und drei Monate vor dem Urlaub in Kroatien von einem amtlich befugten Tierarzt in einem befugten Laboratorium durchgeführt werden sollte. Aktuell gültige Regelungen finden Sie unter Infos des kroatischen Veterinäramtes (engl. Sprache).
Vorsorge & Haustier-Impfungen für Kroatien
Generellen Impfstatus rechtzeitig vor den Ferien überprüfen: Am wichtigsten ist eine noch gültige Tollwutschutz-Impfung des Hundes.
Es gibt unterschiedliche Parasiten und Krankheitserreger, die vor allem in Mittelmeer-Regionen vorkommen und ein Infektionsrisiko für Hunde bedeuten können. Dazu gehört beispielsweise die Leishmaniose, gegen die inzwischen eine Impfung existiert. Über mögliche Vorsorgemaßnahmen und eventuelle Impfungen für den Hundeurlaub können Sie sich bei einem Tierarzt informieren.
Weitere Möglichkeiten zur Vorbeugung gegen eine Reihe von „Plagegeistern“ sind bestimmte Zecken- und Flohschutz Kombipräparate. Sie werden entweder als Band mit Parasiten abwehrenden Düften um den Hunde-Hals angebracht. Oder durch das direkte Aufsprühen eines Wirkstoffes im Nackenfell des Hundes.
Hunde-Leine und Maulkorb in Kroatien?
In der Öffentlichkeit besteht, speziell innerhalb von Ortschaften, eine generelle Pflicht, Hunde an der Leine zu führen. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Vierbeiner offiziell einen Maulkorb tragen, dies gilt ebenso für die meisten Schiffe / Fähren. Dies wird in der Praxis aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Eine generelle Maulkorbpflicht besteht nur für einige wenige Hunderassen, sogenannte „Listenhunde“.
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Leine + Maulkorb in Kroatien für bestimmten Hunderassen
Für eine Reihe von Hunderassen, sogenannte Listenhunde, besteht bei einem Urlaub in Kroatien eine generelle Pflicht, einen Maulkorb zu tragen und den Hund angeleint zu führen. Dazu gehören unter anderem:
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Bernhardiner
- Bullterrier
- Deutscher / belgischer Schäferhund
- Dobermann
- Doggen
- großer japanischer Spitz
- Mastino
- Rottweiler
- Pitbull Terrier
- sowie Kreuzungen unter Beteiligung dieser Hunderassen.
Kroatien-Einreise nur mit Abstammungsnachweis für folgende Hunde
Tiere des Typs Bull – Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Mini Bullterrier und Kreuzungen) dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen nach Kroatien reisen. Die Besitzer müssen für die Einreise einen schriftlichen Abstammungsnachweis des Kynologieverbands eines der Mitgliedsländer der FCI vorlagen können. Nur dann ist das Einreisen mit solchen Hunden nach Kroatien erlaubt (alle Angaben ohne Gewähr). Für oben genannte Hunderassen gilt zudem eine generelle Maulkorb-Pflicht.
Weitere Quellen für Haustier-Einreisebestimmungen
Wer mit einer der hier aufgeführten Hunderassen bzw. mit Hunden reisen möchte, die allgemein als Listenhunde bezeichnet werden, sollte sich bei der Planung des Urlaubs sicherheitshalber bei den zuständigen kroatischen Behörden rückversichern. Info-Quellen:
- Infos des kroatischen Veterinäramtes (engl. Sprache). Deutsche Niederlassung des Kroatischen Zentrale für Tourismus in München: Hesseloherstraße 9, 80802 München. Tel: +49 (0)89 22 33 44.
- Email: office@visitkroatien.de.
- Die allgemeinen EU-Vorschriften (neues Fenster) zum Transport von Heimtieren.
- Allgemeine Infos zu Personen-Einreise: Deutsche Botschaft Website.
Wohin in Kroatien mit Hund?
Sie wissen noch nicht genau, welche kroatische Region Sie mit Ihrem Hund bereisen wollen? Hier finden Sie eine Übersicht mit vielen weiteren Infos für den Hundeurlaub in Kroatien.