
Seit Juli 2013 ist Kroatien bereits Vollmitglied der europäischen Gemeinschaft. Das vereinfacht für die Planung für einen Sommer-Urlaub. Es gelten fast einheitlich die europäischen Rahmenbestimmungen für die Einreise von Haustieren. Einige Detail-Bestimmungen haben wir hier noch einmal für Sie zusammengestellt (alle Angaben ohne Gewähr).
Einreisebestimmungen im Detail: Hunde-Impfungen, Ausweis, Chip
- Die Einreise von Haustieren ist nur mit gültigem Tierarzt-Zeugnis über den Gesundheitszustand der Tiere möglich. Hunde aus EU-Staaten benötigen für den Urlaub in Kroatien dafür lediglich einen gültigen Europäischen Heimtierausweis mit kurzer Beschreibung des Hundes, Namen und die Adresse des Hundehalters und eingetragene Impfungen (am wichtigsten: eine noch gültige Tollwutschutz-Impfung).
- Bei der Einreise nach Kroatien aus einem EU-Land wie Deutschland muss eine aktuell noch gültige Tollwut-Impfung und eine eindeutige Kennzeichnung über einen im Nackenfell implantierten Mikrochip nachgewiesen werden können. Die Nummer des Mikrochips muss vom Tierarzt in den mitzuführenden Heimtier-Reisepass oder das entsprechende Zertifikat des Hundes eingetragen worden sein und übereinstimmen.
- Welpen / Junghunde: Tiere aus EU-Ländern oder “Nicht-EU-Ländern mit niedrigem Risiko”, die jünger als 3 Monate und nicht geimpft sind, können im Hundeurlaub nach Kroatien eingeführt werden, sofern der Besitzer oder Begleiter ein Reisedokument oder Zertifikat dabei hat und sie sich von Geburt an am selben Ort aufgehalten haben und nicht in Kontakt mit Wildtieren gewesen sind oder sich in Begleitung ihrer Mutter bewegen, von der sie noch immer abhängig sind.
- Nur für Hunde bei der Einreise aus Drittländern bzw. Nicht-EU-Ländern mit hohem Risiko: Im Rahmen der Tollwut-Impfung muss das Tier einen Antikörper-Neutralisierungstest des Tollwut-Virus von mindestens 0,5 IJ/ml gemacht haben, der frühestens 30 Tage nach der Impfung und drei Monate vor dem Urlaub in Kroatien von einem amtlich befugten Tierarzt in einem befugten Laboratorium durchgeführt werden sollte.
- Maximale Anzahl der Hunde: Unter nichtkommerzieller Einfuhr von Tieren versteht man die Einfuhr von bis zu maximal fünf Haustieren.
- Listenhunde: Für eine Reihe von Hunderassen, sogenannte Listenhunde, muss für die Einreise ein von den Behörden anerkannter Zuchtnachweis vorgelegt werden können.
- Generellen Impfstatus rechtzeitig vor den Ferien überprüfen: Es gibt unterschiedliche Parasiten und Krankheitserreger, die vor allem in Mittelmeer-Regionen vorkommen und ein Infektionsrisiko für Hunde bedeuten können. Dazu gehört beispielsweise die Leishmaniose, gegen die inzwischen eine Impfung existiert. Über mögliche Vorsorgemaßnahmen und eventuelle Impfungen für den Hundeurlaub können Sie sich bei einem Tierarzt informieren. Weitere Möglichkeiten zur Vorbeugung gegen eine Reihe von “Plagegeistern” sind bestimmte Zecken- und Flohschutz Kombipräparate, die entweder als Band um den Hunde-Hals angebracht werden und ihre abwehrenden Düfte verströmen sollen oder durch das direkte Aufsprühen eines Wirkstoffes im Nackenfell des Hundes.
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Hunde-Leine und Maulkorb in Kroatien?
In der Öffentlichkeit besteht, speziell innerhalb von Ortschaften, eine generelle Pflicht, Hunde an der Leine zu führen. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Vierbeiner offiziell einen Maulkorb tragen, dies gilt ebenso für die meisten Schiffe / Fähren (wird in der Praxis aber sehr unterschiedlich gehandhabt).
Für eine Reihe von Hunderassen, sogenannte Listenhunde, besteht bei einem Urlaub in Kroatien eine generelle Pflicht, einen Maulkorb zu tragen. Dazu gehören unter anderem:
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Bernhardiner
- Bullterrier
- Deutscher / belgischer Schäferhund
- Dobermann
- Doggen
- großer japanischer Spitz
- Mastino
- Rottweiler
- Pitbull Terrier
- sowie Kreuzungen unter Beteiligung dieser Hunderassen.
Für Listenhunde muss zudem ein von den Behörden anerkannter Zuchtnachweis vorgelegt werden können.
Einreisebestimmungen nach Kroatien mit Listenhund prüfen!
Listenhunde (u.a. Hunderassen Terrier, Typ Bull – Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Mini Bullterrier und Kreuzungen) dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen nach Kroatien reisen. Die Besitzer müssen für die Einreise einen schriftlichen Abstammungsnachweis des Kynologieverbands eines der Mitgliedsländer der FCI vorlagen können. Nur dann ist das Einreisen mit solchen Hunden nach Kroatien erlaubt (alle Angaben ohne Gewähr).
Für Listenhunde gilt zudem eine generelle Maulkorb-Pflicht (siehe Infos weiter oben). Wer mit einer der hier aufgeführten Hunderassen bzw. mit Hunden reisen möchte, die allgemein als Listenhunde bezeichnet werden, sollte sich bei der Planung des Urlaubs sicherheitshalber bei den zuständigen kroatischen Behörden rückversichern. Info-Quellen: Webseite des kroatischen Veterinäramtes mit Informationen zur Einreise mit Haustieren (engl. Sprache). Deutsche Niederlassung des Kroatischen Zentrale für Tourismus in München: Hesseloherstraße 9, 80802 München. Tel: +49 (0)89 22 33 44. Email: office@visitkroatien.de.
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Frühzeitig für die Ferien-Zeiten planen
Für kroatische Regionen an der Küste wird oft frühzeitig gebucht. Speziell für die besonders beliebte Hauptsaison während der großen Ferien im Sommer. Das hat naturgemäß Auswirkungen auf Preise für den Hundeurlaub und sorgt für eine begrenzte Anzahl an freien Häusern. Es ist also nie zu früh, den nächsten Urlaub mit Hund in Kroatien zu planen…