Kroatien Einreise mit Hund 2024

Hunde-Einreise nach Kroatien im Auto

Seit mehr als 10 Jahren (Juli 2013) ist Kroatien bereits Vollmitglied der europäischen Gemeinschaft. Das vereinfacht für die Planung für einen Sommer-Urlaub. Es gelten fast einheitlich die europäischen Rahmenbestimmungen für die Einreise von Haustieren. Einige Detail-Bestimmungen haben wir hier noch einmal für Sie zusammengestellt (alle Angaben ohne Gewähr).

Kroatien Einreisebestimmungen mit Hund

  • Die Einreise von Haustieren ist nur mit gültigem Tierarzt-Zeugnis über den Gesundheitszustand der Tiere möglich. Hunde aus EU-Staaten benötigen für den Urlaub in Kroatien dafür lediglich einen gültigen Europäischen Heimtierausweis. Notwendiger Inhalt: Kurze Beschreibung des Hundes, Name und Adresse des Hundehalters sowie eingetragene Impfungen.  
  • Bei der Einreise nach Kroatien aus einem EU-Land wie Deutschland muss eine aktuell noch gültige Tollwut-Impfung nachgewiesen werden können.
  • Ebenso wichtig: Eine eindeutige Kennzeichnung über einen im Nackenfell implantierten Mikrochip. Die Nummer des Mikrochips muss vom Tierarzt in den mitzuführenden Heimtier-Reisepass eingetragen worden sein. Das entsprechende Zertifikat des Hundes muss mit der Kodierung des Chips übereinstimmen.
  • Welpen / Junghunde: Tiere aus EU-Ländern oder “Nicht-EU-Ländern mit niedrigem Risiko”, die jünger als 3 Monate und nicht geimpft sind, können im Hundeurlaub nach Kroatien eingeführt werden. Voraussetzung: Der Besitzer oder Begleiter muss ein Reisedokument oder Zertifikat mit sich führen. Der Welpe muss sich von Geburt an am selben Ort aufgehalten haben und nicht in Kontakt mit Wildtieren gewesen sind. Oder der / die Welpen befinden sich in Begleitung der Mutter, von der sie noch immer abhängig sind.
  • Nur für Hunde bei der Einreise aus Drittländern bzw. Nicht-EU-Ländern mit hohem Risiko: Im Rahmen der Tollwut-Impfung muss das Tier einen Antikörper-Neutralisierungstest des Tollwut-Virus von mindestens 0,5 IJ/ml gemacht haben, der frühestens 30 Tage nach der Impfung und drei Monate vor dem Urlaub in Kroatien von einem amtlich befugten Tierarzt in einem befugten Laboratorium durchgeführt werden sollte.
  • Maximale Anzahl der Hunde: Unter nichtkommerzieller Einfuhr von Tieren versteht man die Einfuhr von bis zu maximal fünf Haustieren.
  • Offiziell und in der Praxis: Hundeleine + Maulkorb?
  • Listenhunde: Für bestimmte Hunderassen muss für die Hunde-Einreise ein von den Behörden anerkannter Zuchtnachweis vorgelegt werden können.

Vorsorge & Haustier-Impfungen für Kroatien

Generellen Impfstatus rechtzeitig vor den Ferien überprüfen: Am wichtigsten ist eine noch gültige Tollwutschutz-Impfung des Hundes.

Es gibt unterschiedliche Parasiten und Krankheitserreger, die vor allem in Mittelmeer-Regionen vorkommen und ein Infektionsrisiko für Hunde bedeuten können. Dazu gehört beispielsweise die Leishmaniose, gegen die inzwischen eine Impfung existiert. Über mögliche Vorsorgemaßnahmen und eventuelle Impfungen für den Hundeurlaub können Sie sich bei einem Tierarzt informieren.

Weitere Möglichkeiten zur Vorbeugung gegen eine Reihe von “Plagegeistern” sind bestimmte Zecken- und Flohschutz Kombipräparate. Sie werden entweder als Band mit Parasiten abwehrenden Düften um den Hunde-Hals angebracht. Oder durch das direkte Aufsprühen eines Wirkstoffes im Nackenfell des Hundes.

Hunde-Leine und Maulkorb in Kroatien?

In der Öffentlichkeit besteht, speziell innerhalb von Ortschaften, eine generelle Pflicht, Hunde an der Leine zu führen. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Vierbeiner offiziell einen Maulkorb tragen, dies gilt ebenso für die meisten Schiffe / Fähren. Dies wird in der Praxis aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Eine generelle Maulkorbpflicht besteht nur für einige wenige Hunderassen, sogenannte “Listenhunde”.

Leine + Maulkorb in Kroatien für bestimmten Hunderassen

Für eine Reihe von Hunderassen, sogenannte Listenhunde, besteht bei einem Urlaub in Kroatien eine generelle Pflicht, einen Maulkorb zu tragen und den Hund angeleint zu führen. Dazu gehören unter anderem:

  • Amerikanischer Staffordshire Terrier
  • Bernhardiner
  • Bullterrier
  • Deutscher / belgischer Schäferhund
  • Dobermann
  • Doggen
  • großer japanischer Spitz
  • Mastino
  • Rottweiler
  • Pitbull Terrier
  • sowie Kreuzungen unter Beteiligung dieser Hunderassen.

Kroatien-Einreise nur mit Abstammungsnachweis für folgende Hunde

Tiere des Typs Bull – Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Mini Bullterrier und Kreuzungen) dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen nach Kroatien reisen. Die Besitzer müssen für die Einreise einen schriftlichen Abstammungsnachweis des Kynologieverbands eines der Mitgliedsländer der FCI vorlagen können. Nur dann ist das Einreisen mit solchen Hunden nach Kroatien erlaubt (alle Angaben ohne Gewähr). Für oben genannte Hunderassen gilt zudem eine generelle Maulkorb-Pflicht.

Weitere Quellen für Haustier-Einreisebestimmungen

Wer mit einer der hier aufgeführten Hunderassen bzw. mit Hunden reisen möchte, die allgemein als Listenhunde bezeichnet werden, sollte sich bei der Planung des Urlaubs sicherheitshalber bei den zuständigen kroatischen Behörden rückversichern. 

Info-Quellen: Informationen des kroatischen Veterinäramtes mit Informationen zur Einreise mit Haustieren (engl. Sprache). Deutsche Niederlassung des Kroatischen Zentrale für Tourismus in München: Hesseloherstraße 9, 80802 München. Tel: +49 (0)89 22 33 44. Email: office@visitkroatien.de

Wohin in Kroatien mit Hund?

Sie wissen noch nicht genau, welche kroatische Region Sie mit Ihrem Hund bereisen wollen? Hier finden Sie eine Übersicht mit vielen weiteren Infos für den Hundeurlaub in Kroatien.

Service-Tipp: Überhöhte Strafzettel-Forderungen aus Kroatien

Nach dem Urlaub: Immer öfter tauchten in den letzten Jahren nach Kroatien-Reisen Briefe mit Geldforderungen für Bagatelldelikte wie falsches Parken in den Briefkästen von Urlaubern auf. Kommunen treten dabei ihre Geldforderung im niedrigen zweistelligen Bereich an ein kroatisches Inkassobüro oder eine Rechtsanwaltskanzlei ab. Diese versuchen dann, mit einem Europäischen Zahlungsbefehl inklusive Inkassogebühren teilweise mehrere Hundert Euro einzutreiben.

Der ADAC rät, in solchen Fällen im Zweifel einen Anwalt einzuschalten, um zu prüfen, bis zu welcher Höhe Gebühren zu bezahlen sind. Noch besser noch sei es, die ursprüngliche niedrige Gebühr nach Möglichkeit direkt im Urlaub vor Ort zu zahlen.